Das Grundstück ist mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Es handelt sich um eine Fläche, über die ein Teil der Zuwegung zum Grundstück Achterstraße 2 führt. Hierzu besteht aber keine Nutzungsvereinbarung. Die Fläche ist vertrags- und pachtfrei und kann sofort selbst genutzt werden. Der Nutzer der Zuwegung Achterstraße 2 hat kein dingliches Wegerecht oder eine Eintragung im Baulastenverzeichnis. Die Klärung des Sachverhalts mit dem vertragslosen Nutzer obliegt dem Ersteher und es steht ihm frei, die Nutzung zu beenden oder z. B. mit Gegenleistung zu erlauben. Beachten Sie das Exposé.
Sie können eigene Nutzungsideen (Lagerplatz, Stellplatz für Fahrzeuge oder Wohnmobile, Grillplatz, Garten, Einzäunung, Imker usw.) entwickeln und mit den zuständigen Behörden abklären bzw. prüfen. Eventuell ist die Fläche für Selbstversorger interessant oder bietet einfach nur eine Rückzugsstelle in einem ruhigen Dorf nahe der Lüneburger Heide.
Kategorie: Immobilien
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