Mosel – Sankt Aldegund: Ca. 523 m² Grundstück in früherer Weinbausteillage
200,00 EUR 0 Gebote
56858 Sankt Aldegund, Steinkaul, Landkreis Cochem-Zell, RLP
Flur 4 Flurstücke 227/2 mit ca. 22 m² und 227/3 mit ca. 501 m²
Zum Aufruf kommen zwei hängige Flurstücke in der Nähe von Sankt Aldegund im schönen Moseltal.
Die Fläche ist verbracht, verbuscht bzw. überwachsen. Zur Bestockung oder Art von ggf. einzelnen Bäumen liegen keine Informationen vor. Art und Zustand der Zuwegung ist nicht bekannt und muss ebenfalls vom Ersteher geklärt werden.
Die Fläche ist vertrags- und pachtfrei und kann vom Ersteher sofort genutzt werden. Sichern Sie sich jetzt diese Fläche in ordentlicher Lage im Moseltal. Schaffen Sie Sachwerte in Ihrem Portfolio.
Für weitere Informationen können Sie ein Exposé per E-Mail bei info@galundo.de anfordern.
Die Auktion erfolgt im Kundenauftrag. Für den Erwerber fällt Provision im Rahmen der Versteigerungsbedingungen der Galundo GmbH an.
Rechtlich notwendige Hinweise:
Das Objekt wird verkauft wie nicht besichtigt / besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel sowie ohne eine Räumungsverpflichtung der Verkäufer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt besichtigen, betreten oder befahren.
Nur durch eine Grenzfeststellung sind die Grundstücksgrenzen endgültig bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung der Verkäufer ist ausgeschlossen.
Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben der Verkäufer erstellt. Das Auktionshaus hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Das Auktionshaus und die Verkäufer schließen jede Haftung zu den mit den Flurstücken verbundenen Risiken (z. B. Altlasten, Verkehrssicherungspflichten, Nutzungsmöglichkeiten, Vermietung, Verpachtung) aus.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben.
Besonderer Hinweis: Der Verkäufer wird ggf. nicht an einem Beurkundungstermin beim Notariat teilnehmen und den Vertrag bei seinem Notar nachgenehmigen. Die Kosten der Nachgenehmigung (es handelt sich um eine Erbengemeinschaft) sind vom Ersteher zu tragen, da im Gegenzug hier ein niedriger Verkaufspreis angeboten wird.
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