Mosel – Sankt Aldegund: Ca. 710 m² Grundstücksfläche am Ortsrand in ehemaliger Weinbausteillage
1.200,00 EUR 0 Gebote
56858 Sankt Aldegund, Nähe alte Kirche, Landkreis Cochem-Zell, RLP
Flur 4 Flurstücke 1483/1 mit ca. 388 m²
und 1423/4 mit ca. 114 m² und 1423/5 mit ca. 208 m²
Zum Aufruf kommen drei nebeneinander liegende, hängige Flurstücke am Ortsrand von Sankt Aldegund im schönen Moseltal. Die Fläche ist ca. 50 Meter Luftlinie von der alten katholischen Kirche entfernt.
Die Fläche ist verbracht, verbuscht bzw. überwachsen. Zur Bestockung oder Art von ggf. einzelnen Sträuchern liegen keine Informationen vor. Über die Fläche des Flurstücks 1483/1 verläuft anscheinend einer der Haupt-Wirtschaftswege des Hanges.
Die Fläche ist vertrags- und pachtfrei und kann vom Ersteher sofort genutzt werden. Sichern Sie sich jetzt diese Fläche in ordentlicher Lage im Moseltal. Schaffen Sie Sachwerte in Ihrem Portfolio.
Für weitere Informationen können Sie ein Exposé per E-Mail bei info@galundo.de anfordern.
Die Auktion erfolgt im Kundenauftrag. Für den Erwerber fällt Provision im Rahmen der Versteigerungsbedingungen der Galundo GmbH an.
Rechtlich notwendige Hinweise:
Das Objekt wird verkauft wie nicht besichtigt / besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel sowie ohne eine Räumungsverpflichtung der Verkäufer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt besichtigen, betreten oder befahren.
Nur durch eine Grenzfeststellung sind die Grundstücksgrenzen endgültig bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung der Verkäufer ist ausgeschlossen.
Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben der Verkäufer erstellt. Das Auktionshaus hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Das Auktionshaus und die Verkäufer schließen jede Haftung zu den mit den Flurstücken verbundenen Risiken (z. B. Altlasten, Verkehrssicherungspflichten, Nutzungsmöglichkeiten, Vermietung, Verpachtung) aus.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben.
Besonderer Hinweis: Der Verkäufer wird ggf. nicht an einem Beurkundungstermin beim Notariat teilnehmen und den Vertrag bei seinem Notar nachgenehmigen. Die Kosten der Nachgenehmigung (es handelt sich um eine Erbengemeinschaft) sind vom Ersteher zu tragen, da im Gegenzug hier ein niedriger Verkaufspreis angeboten wird.
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